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'''Telefonische Krankschreibung:'''
'''Telefonische Krankschreibung:'''


Bei Anfragen für eine telefonische Krankschreiben obliegt es dem behandelnden Arzt, ob und in welchem Umfang eine solche Krankschreiben ausgestellt wird.  
Bei Anfragen für eine telefonische Krankschreibung obliegt es dem behandelnden Arzt, ob und in welchem Umfang eine solche Krankschreibung ausgestellt wird.  


Es besteht '''kein Rechtsanspruch'''.  
Es besteht '''kein Rechtsanspruch'''.  

Version vom 21. Januar 2024, 22:37 Uhr

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Telefonische Krankschreibung:

Bei Anfragen für eine telefonische Krankschreibung obliegt es dem behandelnden Arzt, ob und in welchem Umfang eine solche Krankschreibung ausgestellt wird.

Es besteht kein Rechtsanspruch.


Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung